Der Einzelfall entscheidet – Anerkennung von Flüchtlingen aus Afrika

Im Gegensatz zu Syrern, in deren Land seit Jahren der Krieg die Menschen aus ihrer Heimat fliehen lässt, erhalten Flüchtlinge aus Afrika nicht „automatisch“ Asyl. Sie müssen im Rahmen ihres Asylverfahrens in einer so genannten Anhörung ihre Verfolgung schildern – diese ist die Entscheidungsgrundlage für das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) ob ihnen Asyl gewährt wird oder nicht.

Um über Ablauf und Inhalt der Anhörung aufzuklären, lud die Arbeitsgruppe ANHÖRUNG am 11.05.16 im K26 afrikanische Flüchtlinge aus den Gemeinschaftsunterkünften Ettlingen zu einer Informationsveranstaltung ein. Viele Afrikaner, wie z.B. ein teilnehmender junger Gambier, dessen Onkel nach Amerika floh und dessen Vater gestorben ist, glauben kein Recht auf Asyl zu haben. Dabei entscheidet dies aber die Einzelfallprüfung der Anhörung. Umso wichtiger ist es, sich auf diesen Termin gut vorzubereiten, rieten die Ehrenamtlichen an diesem Abend. Alle Gründe der Flucht, des Fluchtweges und warum eine Rückkehr in das Heimatland nicht möglich ist, müssen ehrlich dargelegt werden. Beweise und Schriftstücke, die dies dokumentieren können, sollten verfügbar sein.

10 afrikanische Flüchtlinge hörten interessiert zu und stellten zahlreiche Fragen an die Ehrenamtlichen der Arbeitsgruppe so z.B. ob ein Dolmetscher bereitgestellt würde oder ob es möglich wäre eine Begleitperson zur Anhörung mitzunehmen. Dieser Abend hat den Anwesenden sicherlich die Wichtigkeit der guten Vorbereitung nochmals vor Augen geführt, denn nicht jeder Mensch darf in Deutschland bleiben. Ob diese Afrikaner Asyl erhalten werden, lässt sich heute nicht sagen, aber diejenigen von ihnen, die ein Recht darauf haben, sollen in Deutschland dauerhaft Schutz finden.

 

8 Jahren ago