Anhörung

Wer vorübergehend oder dauerhaft in Deutschland Schutz suchen möchte, muss dies beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen. Im Asylverfahren spielt die Glaubwürdigkeit eine zentrale Rolle. Entscheidend ist die Anhörung oder das „Interview“ durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Hier muss der Asylsuchende die Gründe für Verfolgung und Flucht schildern. Versäumt der Flüchtling dies oder sind seine Angaben widersprüchlich, lückenhaft oder aus anderen Gründen wenig überzeugend, ist eine Ablehnung des Antrags fast unausweichlich.
Die persönliche Anhörung zu den Fluchtgründen ist die wichtigste Weichenstellung im Asylverfahren.

Aufenthaltsgestattung

Unser Ziel

  • Informationsveranstaltungen für Flüchtlinge in den GUs in Ettlingen
  • Verteilen von Infomaterial in verschiedenen Sprachen
  • Die Bedeutung der Anhörung den Flüchtlingen vermitteln
  • Unsere Grenzen: wir bieten keine Rechtsberatung

Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich unter ak@asylettlingen.de