Infos für Helfer

Es gibt viele Möglichkeiten den Flüchtlingen in Ettlingen zu helfen und jeder kann, entsprechend seinen zeitlichen Möglichkeiten, einen Beitrag leisten. Sie entscheiden selber, wie viel Zeit Sie aufwenden wollen. Wer aktiv im Arbeitskreis Asyl mitarbeiten möchte findet Informationen zu unseren Arbeitsgruppen unter Aktivitäten. Wer uns mit Sach- oder Geldspenden unterstützen möchte, findet Näheres dazu unter Spenden. Unsere aktuellen Veranstaltungen finden Sie unter Termine.

  1. Kontoauszüge und Unterlagen aufbewahren
  2. Sprach- & Übersetzungshilfen
  3. Rechtliche Fragen rund ums Asylverfahren
  4. Hilfe für traumatisierte Menschen
  5. Links für Deutschlehrer
  6. Hilfen bei der Arbeitssuche und in der Ausbildung
  7. Basiskonto und Kontoumzug
  8. Mahnungen und Inkasso
  9. Private Immobilienangebote zur Unterbringung von Asylbewerbern
  10. Fragen zum Thema Asyl an die Stadt Ettlingen
  11. Versicherung im Ehrenamt – Haftpflicht und Unfallversicherung
  12. Sonstige Links

1. Kontoauszüge und Unterlagen aufbewahren

Bei vielen organisatorischen Themen stoßen wir auf das Problem, dass die Unterlagen von Geflüchteten unvollständig und unsortiert sind. Falls Sie Geflüchtete begleiten, unterstützen Sie bitte dabei, Briefe, Rechnungen und vor allem Kontoauszüge abzuheften. Häufig ist nicht bekannt, dass diese Dokumente aufbewahrt werden müssen. Folgende Themen finden sich in den meisten Fällen:

  • Asylverfahren/Bamf
  • Persönliche Dokumente (Urkunden, Pässe, Belege für den Asylantrag,…)
  • Landratsamt
  • Bank/Kontoauszüge
  • Agentur für Arbeit/Jobcenter
  • Krankenkasse
  • Rechnungen

 

2. Sprach- und Übersetzungshilfen

 

3. Rechtliche Fragen rund ums Asylverfahren

 

4. Hilfe für traumatisierte Menschen

Das Hilfsangebot für traumatisierte Menschen ist leider sehr spärlich. Die Sprachbarriere erschwert die Behandlung zusätzlich. Als einzige Anlaufstelle in unserer Region findet man aktuell Hilfe im Menschenrechtszentrum in Karlsruhe beim Verein zur Unterstützung traumatisierter Migranten.

  • Verein zur Unterstützung traumatisierter Migranten e.V.: Sprechstunde Montag und Mittwoch von 10-12 Uhr zur Erstbesprechung. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Adresse und weitere Informationen unter: http://www.traumatisierte-migranten.de/
  • Hilfe für sehr akute Fälle: Zuständig für psychiatrische Notfälle ist in Ettlingen (südlicher Landkreis Karlsruhe) das Klinikum in Calw-Hirsau. In der Regel werden hier aber nur Personen aufgenommen, für deren Leben akut Gefahr besteht. Weitere Informationen: https://www.kn-calw.de/psychiatrische-institutsambulanz

 

5. Links für Deutschlehrkräfte

http://www.dw.com/de/deutsch-lernen/unterrichtsreihen/s-9729
http://www.dw.com/de/deutsch-lernen/deutsch-interaktiv/s-9571

Kostenlose Lernmaterialien
http://wegerer.at/deutsch/d.htm
http://wegerer.at/deutsch/d_daz.htm

6. Hilfe bei der Arbeitssuche und Ausbildung

Bitte beachten Sie: Praktika und auch Probearbeitstage müssen von der Agentur für Arbeit immer im Vorfeld genehmigt werden. Hintergrund ist, dass es zu keinen unklaren Situationen bezüglich Schwarzarbeit bei Betriebsprüfungen kommt. 

  • Bewerbungscoaches im K26: Die Auszubildenden der Stadt Ettlingen helfen zugewanderten Menschen beim Erstellen von Lebensläufen und Bewerbungsanschreiben. Wenn Sie einen Flüchtling kennen, der diese Hilfe in Anspruch nehmen will, kann mit dem Integrationsbüro ein Termin vereinbart werden. Telefon: 07243 101 8371, Mail: integration@ettlingen.de. Die Coaches treffen sich immer montags von 15-17 Uhr im Begegnungsladen K26 (Kronenstraße 26).
  • Unterstützung während der Ausbildung: Mit der assistierten Ausbildung werden Betriebe und Azubis von der Agentur für Arbeit unterstützt. Der Betrieb bekommt beispielsweise Hilfe bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung und der Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses. Der Azubi erhält Unterstützung durch: Wissensvermittlung in Allgemeinbildung oder in Fachtheorie, Sprachunterricht, Hilfe bei Problemen im sozialen Umfeld. Weitere Infos: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbildungsbetrieb/assistierte-ausbildung-arbeitgeber

 

7. Basiskonto und Kontoumzug

Seit dem 1.1.2017 gibt es das so genannte „Basiskonto“, für Menschen, die die Voraussetzung für die Eröffnung eines Girokontos nicht erfüllen. Hierunter fallen in der Regel auch Geflüchtete. Ein Basiskonto erlaubt den grundlegenden Geldverkehr zu regeln, d.h. man kann Überweisungen empfangen und senden, Einzugsermächtigungen und Daueraufträge erteilen und Geld am Automaten abheben. Für Geflüchtete auch interessant: Überweisungen vom und ins Ausland sind über dieses Konto ebenfalls möglich. Was das Basiskonto nicht beinhaltet, ist jegliche Art von Kreditvergabe, d.h. auch keinen Überziehungskredit. Jede Bank hält Informationen auf ihrer Webseite zur Eröffnung eines Basiskontos bereit. Das Produkt finden Sie dort unter Umständen unter einem anderen Namen, wie z.B. Bürgerkonto oder Guthabenkonto. 

Alle Banken haben ein Basiskonto im Angebot. Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Webseiten: 

Bei der Eröffnung beachten:

  • Jede Person darf nur ein Basiskonto besitzen.
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Bank zur Kontoeröffnung. Den Antrag zur Kontoeröffnung kann man Ihnen im Vorfeld bereits zusenden oder Sie planen vor dem Termin etwas Zeit ein, um den Antrag auszufüllen. 
  • Diese Dokumente müssen Sie mitbringen: tbd
  • Nutzen Sie wenn möglich Online-Banking, da für alle anderen Verfahren, wie z.B. Papierkontoauszüge und Papier-Überweisungsträger mittlerweile recht hohe Bearbeitungsgebühren anfallen. 

Basiskonto umziehen:

Da jede Person nur ein aktives Basiskonto besitzen darf, muss bei einem Umzug zunächst das alte Basiskonto gekündigt werden. Danach kann das neue Basiskonto eröffnet werden. Lassen Sie sich zur Sicherheit die Kündigungsbestätigung des alten Kontos als Kopie mitgeben. Einen Umzugsservice wie bei einem klassischen Girokonto gibt es in diesem Fall leider nicht, so dass auch alle Daueraufträge oder Einzugsermächtigungen vom Kontoinhaber neu angelegt werden müssen. 

Ab wann man von einem Basiskonto auf ein normales Girokonto umsteigen kann, ist aktuell noch nicht geregelt. 

 

8. Mahnungen und Inkasso

  • Zahlungsverzug vermeiden: EC-Zahlungen nur mit PIN-Eingabe durchführen, nicht per Unterschrift. Bei PIN-Eingabe wird direkt überprüft, ob das Konto ausreichend gedeckt ist.
  • Richtigen Verwendungszweck bei Überweisungen angeben: Wenn der Verwendungszweck (Rechnungsnummer, Kundennummer, Aktenzeichen,…) nicht korrekt angegeben wird, werden Zahlungen häufig nicht angenommen und laufen ins Mahnverfahren. Wenn Sie Geflüchtete begleiten, unterstützen Sie beim Ausfüllen der ersten Überweisungsträger und weisen Sie auf diese Besonderheit hin.
  • Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren prüfen: Hier werden nicht selten zu hohe Gebühren berechnet. Als ungefähre Größe, sollte die Mahngebühr 3,- EUR nicht überschreiten. Auch Rücklastschriften sollten den Betrag von 3,- EUR nicht überschreiten. Weitere Informationen unter: http://www.finanztip.de/mahngebuehren/ und https://www.juraforum.de/ratgeber/bankrecht/wie-hoch-darf-eine-ruecklastschriftgebuehr-sein
  • Inkassogebühren: Die Höhe der reinen Inkassogebühren ist grundlegend an die Höhe von Rechtsanwaltshonoraren gekoppelt. Viele weitere Details, welche Gebühren erhoben werden dürfen, finden Sie hier: https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/zivilrecht/inkassokosten
  • Beratung bei der Verbraucherzentrale: Falls Sie Bedenken über die Höhe der Mahn- oder Inkassokosten, können Sie mit gegen Vorlage des Landratsamt-Leistungsbezugsschreibens eine Kurzberatung beim Anwalt der Verbraucherzentrale in Karlsruhe bekommen. Für die Kurzberatung fallen 10,- EUR an. Weitere Infos: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/beratungsstellen/karlsruhe
  • Ratenzahlung vereinbaren: Sollten die Forderungen berechtigt sein, besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Diese führt zwar zu weiteren Kosten, kann aber unter Umständen dabei helfen, die Zahlung leisten zu können.
  • Verwendung der Ratenzahlung festlegen:Wird bei Ratenzahlungen nicht genauer definiert, wofür das überwiesene Geld verwendet werden soll, kann der Empfänger selbst bestimmen, wofür er es verwendet. Er kann davon z.B. zunächst seine Gebühren begleichen. Geben Sie deswegen unbedingt im Verwendungszweck „Zur Verrechnung der Hauptforderung“ an. Vor allem bei höheren Beträgen wirkt sich dies auf die Höhe der zu entrichtenden Zinsen aus.
  • Zahlungsplan aufstellen: Um die Übersicht über Ratenzahlungen zu behalten, macht es Sinn, einen einfachen Zahlungsplan zusammenzustellen. Hier sollte pro Monat aufgelistet werden welcher Betrag an welchem Datum an welchen Empfänger überwiesen werden muss. Wenn möglich sollten für Ratenzahlungen Einzugsermächtigungen gegeben oder Daueraufträge eingerichtet werden.

 

9. Immobilienangebote zur Unterbringung von Asylbewerbern

Private Immobilieninhaber in Ettlingen und im Landkreis Karlsruhe können sich an folgende Ansprechpartnerinnen im Landratsamt Karlsruhe wenden, um ihre freistehenden Immobilien zur Nutzung durch Asylbewerber anzubieten. Das Team nimmt Wohnangebote telefonisch auf und lässt den Anbietern Fragebögen zur Immobilie zukommen (Lage des Objekts, Quadratmeter etc.). Die Wohneinheiten werden anschließend nach den Standards geprüft und bewertet:

  • Immobilien bis 200qm: Tel. 0721-936-57560
  • Immobilien ab 200qm: Tel. 0721-936-57770

 

10. Fragen zum Thema Asyl an die Stadt Ettlingen

Wie und wo werden Asylsuchende momentan betreut? Welche neuen Unterbringungsstandorte sind geplant? Aus welchen Ländern stammen die Menschen? Welche Integrationsangebote gibt es? Wie kann ich helfen? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt es ab sofort

  • montags bis freitags von 9-12 Uhr
  • montags-donnerstags von 14-16 Uhr

unter der Telefonnummer 07243-101 8944.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben aber auch Auskunft über die zuständigen Ansprechpartner der Fachämter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle Fragen, die das Thema Asyl betreffen, von der Stadt beantwortet werden können, da die Zuständigkeit der Aufgaben größtenteils beim Landratsamt Karlsruhe liegt. Dennoch wird die Stadt versuchen, alle relevanten Informationen für Sie zusammenzutragen. Sollte es einmal nicht möglich sein, Ihren Anruf entgegen zu nehmen, werden Sie zurückgerufen. Sie können sich auch per Mail an die Stadt Ettlingen wenden unter integration@ettlingen.de.

 

11. Versicherung im Ehrenamt – Haftpflicht und Unfallversicherung

Wer ehrenamtlich tätig wird, sollte zunächst bei seiner privaten Haftpflichtversicherung darauf achten, ob sie auch ein mögliches ehrenamtliches Engagement abdeckt. Das können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Gegebenenfalls sollten Sie sich an Ihre Versicherung wenden, um eine Erweiterung des Versicherungsschutzes zu erreichen.

Sofern eine ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag des Landkreises ausgeübt wird, sind Sie über die Haftpflichtversicherung des Landkreises Karlsruhe beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband versichert. Ehrenamtliche, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren sind zudem über die UKBW unfallversichert, wenn sie in seinem Auftrag tätig werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ehrenamtliche Tätigkeit, die in diesem Zusammenhang stehende Vor- und Nachbereitung, sowie auf die damit zusammenhängenden unmittelbaren Wege. ==> dies umfasst letztendlich alle Aktivitäten, die regelmäßig und im Auftrag des Landkreises stattfinden (d.h. vorher konkret mit der Sozialbetreuung oder der GU-Leitung abgesprochen wurden). Wichtig ist hierbei, dass die entsprechenden Personen (idealerweise mit der entsprechenden ehrenamtlichen Tätigkeit) auf einer Liste aufgeführt werden, die den Hauptamtlichen vorliegt.

Falls Ihre Tätigkeit in rechtlich unselbständigen Strukturen (das gilt für den AK Asyl Ettlingen) stattfindet, sind Sie über eine Sammelversicherung des Landes Baden-Württemberg haftpflicht- und unfallversichert, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Versichert sind hierbei ehrenamtlich und freiwillig Tätige für das Gemeinwohl, die ihre Tätigkeit in Baden-Württemberg ausüben oder deren Engagement von Baden-Württemberg ausgeht (z. B. bei Exkursionen, die Landesgrenze überschreitende Veranstaltungen, Aktionen, usw.). Die vom Land abgeschlossenen Sammelversicherungsverträge machen es nicht erforderlich, dass sich die Initiativen, Gruppen oder Projekte zur Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes gesondert anmelden müssen. Versicherungsschutz besteht für alle bürgerschaftlich Engagierten automatisch. Eine namentliche Aufführung auf einer Liste des AK Asyls ist über den Bezug des Newsletters sichergestellt. Informationen zum Versicherungsschutz und auch die Formulare zur Schadensanzeige finden Sie hier:

Auch der bisher schon in Einzelfällen in Anspruch genommene Versicherungsschutz über die Diakonie kann weiterhin greifen.
Welche Versicherung im Endeffekt greift, muss von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden. Daher erscheint es sinnvoll, wenn sich Ehrenamtliche, die keine entsprechende Vereinbarung mit dem Landratsamt Karlsruhe geschlossen haben im Versicherungsfall an das Leitungsteam wenden damit eine Entscheidung, welche Versicherung greift getroffen werden kann.

 

12. Sonstige nützliche Links

Proasyl: Übersicht: Informationsangebote für Flüchtlinge im Internet http://www.proasyl.de/de/service/beratung/angebote-fuer-fluechtlinge/